Pflegegrade – unser Überblick für Sie
Jede Pflegebedürftigkeit verläuft ein wenig anders. Manche Senioren behalten bis ins hohe Alter eine große Alltagskompetenz, andere sich durch Krankheit frühzeitig auf umfassende Hilfe angewiesen. In welchem Umfang Sie pflegebedürftig sind und welche Leistungen Sie aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, hängt von Ihrem Pflegegrad ab.
Der Pflegegrad hat vor wenigen Jahren die Pflegestufen in Deutschland abgelöst. Abhängig vom festgestellten Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in unterschiedlicher Höhe zu. Gerne berät Sie Pflegedienst Landfester zu diesem Thema und schätzt mit langjähriger Erfahrung ein, wann die Hochstufung des Pflegegrades sinnvoll sein könnte.
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Ihr persönlicher Pflegegrad wird über ein Pflegegutachten bestimmt. Für dieses kommt ein unabhängiger Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder der privaten Krankenversicherung bei Ihnen zu Hause vorbei. Geprüft werden Ihre Alltagskompetenzen in verschiedenen Bereichen. Diese werden mit einem Punktesystem analysiert und im Pflegegutachten zusammengefasst.
Durch das erste Pflegegutachten wird Ihnen Ihr persönlicher Pflegegrad zugeteilt. Dieser kann sich natürlich mit der Zeit ändern. Haben Sie den Eindruck, dass sich Ihre gesundheitliche Situation grundlegend verändert hat, können Sie den Antrag auf ein neues Pflegegutachten erstellen.
Im Folgenden ein Überblick über die fünf Pflegegrade und den mit Ihnen verbundenen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Beim Pflegegrad 1 wird von einer geringfügigen Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit ausgegangen. Sie können somit eine Vielzahl alltäglicher Aufgaben noch selbst ausführen, bei schwierigen Aufgaben profitieren Sie jedoch von einer Unterstützung durch Ihre Angehörigen. Im Gutachten spiegelt sich der Pflegegrad 1 durch einen Punktewert zwischen 12,5 und 27,0 Punkten wider.
Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben Sie mit dem Pflegegrad 1 nicht. Allerdings können Sie einige ergänzende Leistungen beantragen, die Ihnen und Ihren Angehörigen auch bei höheren Pflegegraden zustehen. Hierzu gehört der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro, die Finanzierung von Pflegehilfsmittel bis zu 60 Euro monatlich sowie die Anpassung Ihres Wohnraums mit maximal 4.000 Euro. In einer Senioren-WG können Sie einen Wohngruppenzuschuss auf 214 Euro monatlich stellen.
Der Pflegegrad 2 wird Ihnen beim Punktesystem des Gutachtens zwischen 27,0 und 47,5 Punkten zugeteilt. Hierbei wird von einer erheblichen Beeinträchtigung Ihres Alltagslebens ausgegangen, so dass Sie für viele Tätigkeiten des Lebens auf eine Hilfe von außen angewiesen sind. Je höher die festgestellte Punktzahl, umso unselbstständiger sind Sie. Die Einstufung kann Ihre Schwierigkeiten beim An- und Ausziehen, der täglichen Körperpflege, beim Treppensteigen oder dem Kochen und Essen umfassen.
Für die Begutachtung empfiehlt es sich, im Vorfeld ein Pflegetagebuch zu führen. In diesem können Sie alle Schwierigkeiten und Hürden des Alltags zusammenfassen. Dies hilft dem Gutachter bei seiner Beurteilung, da er vor Ort nur eine begrenzte Zeit für die Einstufung hat.
Neben den oben genannten Leistungen haben Sie beim Pflegegrad 2 Anspruch auf 316 Euro Pflegegeld pro Monat, über das Sie frei verfügen können. Ergänzung stehen Ihnen Pflegesachleistungen von 689 Euro zu, die unser Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Auch Ansprüche für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ergeben sich, die wie bei höheren Pflegegraden jeweils 1.612 Euro jährlich betragen.
Im Pflegegrad 3 wird von einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ausgegangen, was die selbstständige Bewältigung des Lebens anbelangt. Nach dem Punktesystem findet eine Einstufung zwischen 47,5 und 70,0 Punkten statt. Ein Einstufung in diesen Grad ist bei einer Demenz nicht unüblich, genauso wie bei weitreichenden körperlichen Einschränkungen wie der Lähmung einzelner Gliedmaßen.
Auch größere psychische und geistige Beeinträchtigungen dürften den Gutachter zu einer Einstufung mindestens in den Pflegegrad 3 bewegen. Eine pflegerische Betreuung ist in diesem Fall über einige Stunden pro Tag hin üblich, auch nachts sollte eine Betreuungskraft erreichbar sein.
Bei einer Einstufung dieser Art steht Ihnen ein Pflegegrad von monatlich 545 Euro zu, hinzu kommen Pflegesachleistungen in einem Umfang von 1.298 Euro. Alle oben bereits genannten Leistungen für geringere Pflegegrade werden Ihnen natürlich genauso gewährt.
Der Pflegegrad 4 wird nach dem offiziellen Punktesystem zwischen 70 und 90 Punkten erreicht. Es wird von schwersten Beeinträchtigungen in der selbstständigen Lebensgestaltung ausgegangen, so dass eine umfassende Betreuung durch pflegende Personen angenommen wird. Die Grundpflege lässt sich oft nicht mehr eigenständig durchführen, für viele weitere Aufgaben des Alltags sind Betroffene auf externe Hilfe angewiesen.
Der Zeitaufwand für die tägliche Betreuung kann bis zu zehn Stunden erreichen. Die Unterbringung in einer stationären Einrichtung ist beim Pflegegrad 4 bereits denkbar und in der Praxis keine Seltenheit. Für die vollstationäre Pflege in einem Heim werden dem Pflegebedürftigen Leistungen von 1.775 Euro monatlich zugestanden.
Soll die Pflege weiterhin im häuslichen Umfeld stattfinden, stehen dem Betroffenen ein monatliches Pflegegeld von 728 Euro und Pflegesachleistungen von 1.612 Euro zu. Welche Kombination und Verteilung dieser Summen im individuellen Fall sinnvoll ist, zeigt Ihnen Pflegedienst Landfester gerne persönlich auf.
Der Pflegegrad 5 verbindet die schwersten Einschränkungen des Pflegegrades 4 mit besonderen Anforderungen in der individuellen, pflegerischen Versorgung. Mit mehr als 90 Punkten wird von einer Intensivpflege ausgegangen, die noch nur selten im häuslichen Umfeld stattfinden kann. Für die vollstationäre Pflege werden 2.005 Euro monatlich gewährt.
Soll die Pflege im Pflegegrad 5 dennoch zu Hause stattfinden, können Sie ein Pflegegeld von monatlich 901 Euro sowie Pflegesachleistungen von 1.995 Euro beantragen. Unser Pflegedienst ist Ihr unabhängiger Berater, um die individuell vorliegende Pflegesituation zu bewerten und sinnvolle Alternativen zur häuslichen Pflege aufzuzeigen.
Leistungen im Überblick
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld (mtl.) | – | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistung (mtl.) | – | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Tages- & Nachtpflege (mtl.) | – | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | – | 1612 € | 1612 € | 1612 € | 1612 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1612 € | 1612 € | 1612 € | 1612 € |
Vollstationäre Pflege (mtl.) | – | 770 € | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (mtl.) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (mtl.) | 60 € | 60 € | 60 € | 60 € | 60 € |
Hausnotruf (mtl.) | 23 € | 23 € | 23 € | 23 € | 23 € |
Wohngruppenzuschuss (mtl.) | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Wohnraumanpassung (Gesamtmaßnahme) | 4000 € | 4000 € | 4000 € | 4000 € | 4000 € |
Beratung zu Gutachten und Möglichkeiten der Hilfe bei den Pflegegraden – Wir beraten Sie!
Bei allen Fragen rundum das Gutachten steht Ihnen Pflegedienst Landfester für eine freundliche Beratung zur Seite. Abhängig von Ihrem Pflegegrad helfen wir Ihnen auch, die Ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen. So wird Ihre häusliche Pflege einfach und sicher finanziert. Pflegesachleistungen rechnet unser Pflegedienst ohnehin direkt mit der Pflegekasse ab.