Pflegesachleistungen werden 2022 angehoben
Mit der neuen Pflegereform sollen Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, finanziell stärker entlastet werden und die Qualität der Pflege erhöht werden. Ab dem 01. Januar 2022 sollen daher die Pflegesachleistungen um 5 Prozent angehoben werden.
Die ebenfalls um 5 Prozent geplante Erhöhung des Pflegegeldes sowie der Tagespflege wurden aus dem neuesten Gesetzesentwurf gestrichen und erst einmal bis 2025 eingefroren.
Die Pflegesachleistungen im Überblick
Pflegegrad 1 | keines |
Pflegegrad 2 | 724 € |
Pflegegrad 3 | 1363 € |
Pflegegrad 4 | 1693 € |
Pflegegrad 5 | 2095 € |
Als Pflegesachleistungen gelten alle pflegerischen Hilfen, die im häuslichen Umfeld von professionellen Kräften für die ambulante Pflege geleistet werden. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 werden die entstehenden Kosten von der Pflegeversicherung bis zur jeweiligen Höchstsumme der Sachleistungsansprüche übernommen.